Häufige Fragen
Wann und wo findet die Hauptversammlung statt?
Die diesjährige Hauptversammlung findet am 24. März 2010, statt. Veranstaltungsort
ist die Stadthalle Hagen in 58093 Hagen, Wasserloses Tal 2.
Beginn ist um 10.30 Uhr, Einlass ab 9.30 Uhr.
Wie komme ich zur Hauptversammlung?
Die Wegbeschreibung zur Stadthalle finden Sie auf dieser Internetseite unter dem Menüpunkt „Anfahrtsbeschreibung". Zudem erhalten Sie, sofern Sie eine Eintrittskarte anfordern, zusammen mit der Eintrittskarte eine Wegbeschreibung von Ihrer Depotbank.
Gibt es ausreichend Parkplätze?
Teilnehmern, die mit dem Pkw anreisen möchten, können wir leider nur eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen an der Stadthalle zur Verfügung stellen. Daher empfehlen wir die Benutzung des gebührenfreien Parkplatzes an der Frankfurter Straße. Die Zufahrt zum Parkplatz ist entsprechend beschildert.
Dort stehen Busse bereit, die Sie bequem und kostenlos zur Stadthalle befördern. Die Fahrzeit beträgt etwa fünf Minuten. Nach Beendigung der Hauptversammlung und für Teilnehmer, die die Versammlung vorzeitig verlassen möchten, besteht eine ständige Rückfahrgelegenheit zum Parkplatz an der Frankfurter Straße. Der Weg dorthin ist am Tag der Hauptversammlung mit Schildern gekennzeichnet.
Fallen Parkkosten an?
Parkkosten fallen auf den zur Verfügung gestellten Parkplätzen nicht an. Auch die Nutzung des Shuttle-Busses ist kostenlos.
Werden die Fahrtkosten für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln erstattet?
Ein Fahrausweis, der Ihnen mit der Eintrittskarte übersandt wird, berechtigt Sie am Tag der Hauptversammlung zur unentgeltlichen Hin- und Rückfahrt zu und von der Stadthalle Hagen. Benutzt werden können sämtliche Busse und Bahnen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) im gesamten VRR-Verbundgebiet. Der Fahrausweis ist jedoch nicht gültig in Zügen des Fernverkehrs (IC / EC, ICE). Für die 1. Klasse ist ein Zusatzticket nötig.
Detaillierte Angaben zu den Busverbindungen zur Stadthalle finden Sie auf dem Fahrausweis.
Wie lange dauert die Hauptversammlung?
Die Dauer der Hauptversammlung kann nicht vorhergesagt werden.
Wird es einen Imbiss geben?
Vor Beginn der Hauptversammlung gibt es ein kleines Frühstücksbüffet; nach dem offiziellen Ende bieten wir den Aktionären einen kleinen Imbiss.
Gibt es Sitzplatzreservierungen?
Reservierungen und Platzkarten sind nicht möglich.
Was muss ich tun, um an der Hauptversammlung teilnehmen zu können?
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung ist die rechtzeitige
Anmeldung zur Hauptversammlung durch Beantragung einer Eintrittskarte bis spätestens
zum Ablauf des 17. März 2010 (Ausschlussfrist). Die Aktionäre erhalten
zunächst die Einladung zur Hauptversammlung mit der Tagesordnung vor der
Hauptversammlung über ihre Depotbanken zugesandt. Mit einem von Ihrer Depotbank
beigefügten Antwortblatt haben Sie die Möglichkeit, eine Eintrittskarte
für sich bzw. einen Vertreter bei Ihrer Depotbank anzufordern. Alle weiteren
Formalitäten für eine ordnungemäße Anmeldung übernimmt
für Sie Ihre Depotbank. Bitte fordern Sie bis spätestens 17. März
2010 Ihre Eintrittskarte bei Ihrer Depotbank an. Diese wird Ihnen dann direkt
von Ihrer Bank zugesandt.
Dürfen an der Hauptversammlung nur Aktionäre teilnehmen?
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ einer Aktiengesellschaft, in der die Aktionäre insbesondere ihr Frage- und Stimmrecht ausüben können. Somit ist die Hauptversammlung in erster Linie eine Veranstaltung für die Aktionäre der DOUGLAS HOLDING AG.
Wie bekomme ich eine Eintrittskarte?
Die Aktionäre erhalten zunächst die Einladung zur Hauptversammlung
mit der Tagesordnung vor der Hauptversammlung über ihre Depotbanken zugesandt.
Mit einem von Ihrer Depotbank beigefügten Antwortblatt haben Sie die Möglichkeit,
eine Eintrittskarte für sich bzw. einen Vertreter bei Ihrer Depotbank anzufordern.
Bitte fordern Sie bis spätestens 17. März 2010 Ihre Eintrittskarte
an. Diese wird Ihnen dann direkt von Ihrer Bank zugesandt.
Darf ich jemand Dritten (z.B. Ehepartner, Freunde) zur Hauptversammlung mitbringen?
Grundsätzlich kann jeder Aktionär maximal eine Begleitperson mitbringen. Voraussetzung ist allerdings, dass auch die Begleitperson über eine Eintrittskarte verfügt.
Fordern Sie zu diesem Zweck gleich bei der Bestellung Ihrer Eintrittskarte eine zusätzliche Eintrittskarte über Ihre Depotbank an. Die Anzahl der Eintrittskarten pro Aktionär ist grundsätzlich auf zwei beschränkt.
Ich habe zwar eine Eintrittskarte bei meiner Bank bestellt, diese aber nie bekommen. Was soll ich tun?
Sofern Sie sich rechtzeitig und ordnungsgemäß angemeldet haben, haben Sie ein Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung. Sollten Sie keine Eintrittskarte erhalten haben, weil diese z.B. auf dem Postweg verloren gegangen oder noch nicht bei Ihnen eingetroffen ist, so ist Ihre rechtzeitige und ordnungsgemäße Anmeldung dennoch im Meldebestand enthalten. Wenden Sie sich bitte zu Ihrer eigenen Rückversicherung an Ihre Depotbank. Am Tag der Hauptversammlung kann im Eingangsbereich der Veranstaltungshalle die fristgerechte und ordnungsgemäße Anmeldung überprüft werden. Ist diese erfolgt, erhalten Sie eine Ersatzeintrittskarte ausgestellt, die zur Teilnahme berechtigt.
Ich habe keine Einladung zur Hauptversammlung erhalten. Was soll ich tun?
Der Versand der Hauptversammlungs-Einladungen an die Aktionäre erfolgt ausschließlich über die Depotbanken. Sollten Sie keine Einladung erhalten haben, bitten wir Sie, sich direkt an Ihre Depotbank zu wenden.
Was soll ich tun, wenn ich mehrere Einladungen zur Hauptversammlung erhalten habe?
Sie sind wahrscheinlich aufgrund verschiedener getrennter Aktienbestände durch Ihre Haus-/Depotbank mehrmals zur Registrierung gemeldet worden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich Ihre Bank. Diese wird Sie beraten, ob und wie Sie die Bestände zusammenführen können.
Kann ich die Hauptversammlung vorübergehend verlassen und später wieder zurückkommen?
Jeder Aktionär kann grundsätzlich die Hauptversammlung zwischenzeitlich verlassen und dann wieder zurückkommen. Beim Verlassen muss er sich jedoch an der Zu- und Abgangskontrolle abmelden und bei Wiedereintritt neu anmelden, damit das Teilnehmerverzeichnis entsprechend geändert werden kann.
Ich kann leider nicht persönlich zur Hauptversammlung kommen. Welche Möglichkeiten habe ich, um meine Aktionärsrechte trotzdem wahrzunehmen?
Sofern Sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten oder können, bestehen verschiedene Möglichkeiten, eine Vollmacht und Weisungen zu erteilen.
Vollmacht und Weisungen können Sie erteilen an:
o die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
o eine andere Person Ihres Vertrauens
o Ihre Depotbank
o eine Aktionärsvereinigung
Wie bevollmächtige ich die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft?
Die DOUGLAS HOLDING AG benennt als jeweils einzelvertretungsberechtigte Stimmrechtsvertreter mit dem Recht auf Erteilung einer Untervollmacht
Herrn Bernhard Orlik und Herrn Torsten Fues,
beide Mitarbeiter der Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland.
Die Stimmrechtsvertreter sind durch Ihre Vollmacht nur insoweit stimmrechtsbefugt, soweit Sie eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung erteilt haben. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, über die einzelnen Tagesordnungspunkte nach Ihren Weisungen abzustimmen. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur Antrag- und Fragenstellung während der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Wenn Sie die oben genannten Stimmrechtsvertreter mit der weisungsgebundenen Ausübung Ihrer Stimmrechte beauftragen möchten, bitten wir Sie, folgendermaßen vorzugehen:
1. Eintrittskarte anfordern
Wenn Sie die oben genannten Stimmrechtsvertreter mit der weisungsgebundenen
Ausübung Ihrer Stimmrechte beauftragen möchten, bitten wir Sie, zunächst
bei Ihrer Depotbank eine Eintrittskarte auf Ihren Namen für die Hauptversammlung
der DOUGLAS HOLDING AG anzufordern. Sie erhalten dann alle weiteren Unterlagen
zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter zusammen mit Ihrer Eintrittskarte.
Verwenden Sie zur Eintrittskartenbestellung das Formular, das Sie von Ihrer
Bank zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG
erhalten haben, und schicken Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben an
Ihre Bank zurück. Beachten Sie bitte die in den Teilnahmebedingungen zur
Hauptversammlung angegebene Anmeldefrist 17. März 2010 für die Bestellung
Ihrer Eintrittskarte. Dies ist eine Ausschlussfrist.
2. Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter
Ihnen stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, die o.g. Stimmrechtsvertreter
mit der weisungsgebundenen Ausübung Ihres Stimmrechts zu beauftragen. Um
sicherzustellen, dass die Vollmacht und Weisungen von den Stimmrechtsvertretern
auch in der Hauptversammlung vertreten werden können, sollten diese so
rechtzeitig übermittelt werden, dass sie den Stimmrechtsvertretern möglichst
bis zum 23. März 2010 vorliegen. Die Vollmachts- und Weisungserteilung
über das Internet ist nur bis zum 23. März 2010, 24.00 h, möglich.
A) Versand per Brief, Fax oder E-Mailder Vollmacht und Weisungen an
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Verwenden Sie hierzu bitte das Formular „2. Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft“, das sich auf der Rückseite Ihrer Eintrittskarte befindet, welche Sie von Ihrer Depotbank erhalten. Senden Sie dann Ihre „Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft“ zusammen mit der Eintrittskarte oder unter Angabe Ihrer Eintrittskarten-Nummer direkt an Ihre Stimmrechtsvertreter:
Per Briefversand an:
Herrn Bernhard Orlik oder Herrn Torsten Fues,
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
oder
per Fax an die folgende Nummer (bitte Vorder- und Rückseite der Eintrittskarte
faxen):
+49 (0) 89 / 21027 298
oder
per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse: hv2010douglas-holding.com
B) Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft via Internet
Alternativ steht Ihnen das Internet für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Verfügung.
Klicken Sie hierzu auf folgenden Link und folgen Sie dann bitte den Anweisungen auf den Internetseiten. Halten Sie bitte für Ihre Identifikation Ihre Eintrittskarte bereit.
Link „Vollmacht und Weisungen via Internet“
Für Fragen zur Stimmrechtsvertretung stehen Ihnen Mitarbeiter unserer Hauptversammlungs-Hotline montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 9.00 und 17.00 Uhr unter +49 (0) 89 / 21027 222 zur Verfügung.
Wie bevollmächtige ich eine andere Person meines Vertrauens?
Sofern Sie einer anderen Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen Sie hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die bei der depotführenden Bank zu beantragen ist. Bitte benutzen Sie dazu das Antwortblatt, welches Sie zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung von Ihrer Depotbank erhalten haben.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Auf der Rückseite der Eintrittskarte finden Sie im oberen Teil ein Vollmachtsformular „1. Stimmrechtsvertretung durch einen Dritten", mit dem Sie die Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen können. Die bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens erhält gegen Vorlage der mit auf der Rückseite der Eintrittskarte befindlichen Vollmacht Zutritt zur Hauptversammlung.
Wie bevollmächtige ich meine Bank mit der Stimmabgabe?
Sie erhalten von Ihrer Depotbank zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung ein Antwortblatt, mit dem Sie Ihre Bank mit der Wahrnehmung Ihres Stimmrechts beauftragen können, sofern Ihre Bank diesen Service anbietet.
Wie bevollmächtige ich eine Aktionärsvereinigung?
Bitte setzen Sie sich diesbezüglich direkt mit der jeweiligen Aktionärsvereinigung in Verbindung.
In welcher Sprache wird die Hauptversammlung abgehalten?
Generell ist die Konferenzsprache der Hauptversammlung Deutsch.
Kann ich die Hauptversammlung im Internet verfolgen?
Die Rede des Vorsitzenden des Vorstandes kann live im Internet verfolgt werden und steht nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung.
Kann ich auch über das Internet abstimmen?
Sie haben die Möglichkeit, im Vorfeld der Hauptversammlung über Internet eine Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu erteilen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter „Stimmrechtsvertretung“.
Wie kann ich einen Gegenantrag stellen?
Anträge zur Hauptversammlung richten Sie bitte ausschließlich an folgende Anschrift:
DOUGLAS HOLDING AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0) 89 / 21027 298
E-Mail: hv2010douglas-holding.com
Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Anträge werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.dhag-hv.com zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Welche Aktionärssprecher nehmen teil?
Diese Frage kann vor der Hauptversammlung nicht beantwortet werden, da sich die Hauptversammlungssprecher erst am Tag der Hauptversammlung mit ihrem Stimmkartenblock am Wortmeldungstisch anmelden. Es gibt auch keine bestimmte Reihenfolge der Hauptversammlungssprecher. Auch können keine Zeiten vergeben werden, zu denen Diskussionsredner auftreten möchten.
Wie kann ich einen Geschäftsbericht erhalten?
Der Geschäftsbericht ist im Internet abrufbar und wird auf der Hauptversammlung ausliegen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen auch gerne ein Exemplar zu.
Wie hoch wird die Dividende für das Geschäftsjahr 2008/2009
sein?
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober
2008 bis 30. September 2009 eine Dividende von 1,10 Euro pro Aktie vor. Die
endgültige Entscheidung über die Dividende wird die Hauptversammlung
am 24. März 2010 in Hagen treffen.
Wann wird die Dividende ausgezahlt?
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am ersten Bankarbeitstag nach der Hauptversammlung,
also am 25. März 2010, an die Depotbanken, die die Verteilung an die Aktionäre
sicherstellen.
Dies ist auch der erste Tag, an dem der Aktienkurs ex Dividende notiert wird.
Wen kontaktiere ich bei Fragen zur Dividendenzahlung?
Sofern es sich um technische Fragen zur Abwicklung handelt, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank. Bei sachlichen Fragen können Sie sich an den Bereich Investor Relations der DOUGLAS HOLDING AG unter ir-info@douglas-holding.com wenden.
